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BarUV 2015 § 8. Wegfall der Registrierkassenpflicht, BGBl. II Nr. 209/2016, gültig von 01.01.2016 bis 03.08.2016

§ 8. Wegfall der Registrierkassenpflicht

Werden die Umsatzgrenzen (§ 131b Abs. 1 Z 2 BAO) in einem Folgejahr nicht überschritten und ist aufgrund besonderer Umstände absehbar, dass diese Grenzen auch künftig nicht überschritten werden, so fällt die Verpflichtung zur Losungsermittlung mit elektronischem Aufzeichnungssystem gemäß § 131b BAO mit Beginn des nächstfolgenden Kalenderjahres weg.

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