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B-VG Artikel 85, BGBl. Nr. 73/1968, gültig ab 29.02.1968

Drittes Hauptstück Vollziehung des Bundes

Artikel 85

Die Todesstrafe ist abgeschafft.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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