B-KUVG § 73. Umfang des Versicherungsschutzes im
Versicherungsfall der Mutterschaft, BGBl. Nr. 200/1967, gültig ab 01.07.1967
ZWEITER TEIL Leistungen
ABSCHNITT II Leistungen der Krankenversicherung
2. UNTERABSCHNITT Bestimmungen betreffend die einzelnen Leistungen
§ 73. Umfang des Versicherungsschutzes im Versicherungsfall der Mutterschaft
Der Versicherungsfall der Mutterschaft umfaßt die Schwangerschaft, die Entbindung und die sich daraus ergebenden Folgen, soweit diese Folgen nicht als Versicherungsfall der Krankheit anzusehen sind.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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