zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
AVOG 2010 § 9. Sitz und Amtsbereich, BGBl. I Nr. 9/2010, gültig von 01.07.2010 bis 30.06.2010

3. Teil Die Steuer- und Zollverwaltung

1. Hauptstück Allgemeines

§ 9. Sitz und Amtsbereich

Der Bundesminister für Finanzen hat mit Verordnung den Sitz (die Sitze) und den Amtsbereich der Abgabenbehörden erster Instanz in organisatorisch zweckmäßiger, einer einfachen und Kosten sparenden Vollziehung, wie auch den Bedürfnissen einer bürgernahen Verwaltung dienenden Weise nach regionalen Gesichtspunkten festzulegen.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
AAAAA-76537