IV. Teil: Rechtsschutz
1. Abschnitt: Berufung
§ 67b. Parteien
Partei ist auch:
1. im Berufungsverfahren: die Behörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat;
2. im Verfahren über eine Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt: die belangte Behörde;
3. im Verfahren auf Grund eines Devolutionsantrages: die Unterbehörde.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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