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Abkommen über soziale Sicherheit ANHANG I (Artikel 1 Buchstabe b) Bestimmung der Gebiete und der Staatsangehörigen der Vertragsstaaten, BGBl. III Nr. 259/2001, gültig ab 01.03.1977

ANHÄNGE zum Europäischen Abkommen über Soziale Sicherheit

ANHANG I (Artikel 1 Buchstabe b) Bestimmung der Gebiete und der Staatsangehörigen der Vertragsstaaten

Österreich

Gebiet: das Hoheitsgebiet der Republik Österreich.

Staatsangehörige: Staatsbürger der Republik Österreich.

Belgien

Gebiet: das Hoheitsgebiet von Belgien.

Staatsangehörige: Personen belgischer Nationalität.

Zypern

Gebiet: das Hoheitsgebiet der Republik Zypern.

Staatsangehörige: Staatsbürger der Republik Zypern.

Dänemark

Gebiet: das Hoheitsgebiet von Dänemark, mit Ausnahme der Färöer Inseln und Grönlands.

Staatsangehörige: Personen dänischer Nationalität.

Frankreich

Gebiet: das Hoheitsgebiet der europäischen Departements und der überseeischen Departements (Guadeloup, Guayana, Martinique und Réunion) der Französischen Republik.

Staatsangehörige: Personen französischer Nationalität.

Bundesrepublik Deutschland

Gebiet: der Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.

Staatsangehörige: Deutsche im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.

Griechenland

Gebiet: das Hoheitsgebiet von Griechenland.

Staatsangehörige: Personen griechischer Nationalität.

Island

Gebiet: das Hoheitsgebiet von Island.

Staatsangehörige: Personen isländischer Nationalität.

Irland

Gebiet: das Hoheitsgebiet, das der Hoheitsgewalt der Regierung Irlands untersteht.

Staatsangehörige: Personen irischer Nationalität.

Italien

Gebiet: das Hoheitsgebiet von Italien.

Staatsangehörige: Personen italienischer Nationalität.

Luxemburg

Gebiet: das Hoheitsgebiet des Großherzogtums Luxemburg.

Staatsangehörige: Personen luxemburgischer Nationalität.

Malta

Gebiet: das Hoheitsgebiet von Malta und der zugehörigen Gebiete.

Staatsangehörige: Staatsbürger von Malta.

Die Niederlande

Gebiet: das Hoheitsgebiet des Königreichs der Niederlande in Europa.

Staatsangehörige: Personen niederländischer Nationalität.

Norwegen

Gebiet: das Hoheitsgebiet des Königreichs Norwegen einschließlich Spitzbergen, Jan Mayen und der zugehörigen norwegischen Gebiete.

Staatsangehörige: Personen norwegischer Nationalität.

Portugal

Gebiet: das Hoheitsgebiet von Portugal.

Staatsangehörige: Personen portugiesischer Nationalität.

Schweden

Gebiet: das Hoheitsgebiet des Königreichs Schweden.

Staatsangehörige: Personen schwedischer Nationalität.

Schweiz

Gebiet: das Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Staatsangehörige: Personen schweizerischer Nationalität.

Spanien

Gebiet: das Hoheitsgebiet des Königreichs Spanien.

Staatsangehörige: Personen spanischer Nationalität.

Türkei

Gebiet: das Hoheitsgebiet der Türkei.

Staatsangehörige: Personen türkischer Nationalität.

Vereinigtes Königreich

Gebiet: das Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland sowie hinsichtlich einzelner der in Anhang III bezeichneten Abkommen die Insel Man, die Insel Jersey, die Inseln von Guernsey, Alderney, Herrn und Jethou, nicht jedoch die übrigen Gebiete, für deren internationale Beziehungen das Vereinigte Königreich verantwortlich ist.

Staatsangehörige: Staatsbürger des Vereinigten Königreiches und der Kolonien.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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