Richtlinie des BMF vom 07.10.2021, 2021-0.586.616
5. Teil: Anhang

5.2. Dokumente der OECD und EU

Die in den VPR 2021 zitierten Dokumente der OECD und der EU können in der Regel im Internet abgerufen werden. In der Folge finden sich die wichtigsten Links:


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
07.10.2021
Stammfassung:
2021-0.586.616

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
PAAAA-76464