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Richtlinie des BMF vom 30.11.2021, 2021-0.835.983
103. Lieferung (Art. 3 UStG 1994)

103.7. Neue Fahrzeuge; verbrauchsteuerpflichtige Waren

103.7.1. Lieferung neuer Fahrzeuge

3766Nach Art. 3 Abs. 7 UStG 1994 gilt die Versandhandelsregelung nicht für die Lieferung neuer Fahrzeuge. Bei diesen kommt es in allen Fällen zur Besteuerung im Bestimmungsland, weil auch private Abnehmer und Schwellenerwerber ohne Beachtung der Erwerbsschwelle innergemeinschaftliche Erwerbe verwirklichen (siehe Rz 3651 und 3697 bis 3698).

103.7.2. Verbrauchsteuerpflichtige Waren

3767Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren (siehe Rz 3643), die Gegenstand einer innergemeinschaftlichen Versendung oder Beförderung sind, kommt stets das Bestimmungslandprinzip zur Anwendung. Das wird bei Privaten durch die Versandhandelsregelung (keine Anwendung der Kleinstunternehmerregelung in Art. 3 Abs. 5 UStG 1994 bzw. bis 30.6.2021: der Lieferschwelle), bei Unternehmern und juristischen Personen über die Erwerbsbesteuerung (keine Erwerbsschwelle, siehe Rz 3643) erreicht.

Beispiel:

Ein Weinhändler I in Italien versendet 15 Karton Wein per Bahn

a) an einen Privaten in Klagenfurt.

b) an einen Verein in Villach.

ad a) auch wenn I die Kleinstunternehmergrenze in Österreich (bis 30.6.2021: Lieferschwelle in Österreich) nicht überschreitet, liegt der Ort der Lieferung in Österreich.

ad b) I liefert in Italien. Unabhängig davon, ob die innergemeinschaftliche Lieferung in Italien steuerfrei ist, hat der Verein jedenfalls einen innergemeinschaftlichen Erwerb in Österreich zu versteuern, auch wenn er die Erwerbsschwelle nicht überschritten hat.

Randzahlen 3768 bis 3775: derzeit frei.


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
30.11.2021
Materie:
Steuer
Betroffene Normen:
UStG 1994, Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994
Art. 3 Abs. 7 UStG 1994, Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994
Verweise:
UStR 2000, Umsatzsteuerrichtlinien 2000 Rz 3651
UStR 2000, Umsatzsteuerrichtlinien 2000 Abschnitt 102
UStR 2000, Umsatzsteuerrichtlinien 2000 Abschnitt 101.6
UStR 2000, Umsatzsteuerrichtlinien 2000 Rz 3643
Art. 3 Abs. 5 UStG 1994, Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994
UStR 2000, Umsatzsteuerrichtlinien 2000 Rz 3697
UStR 2000, Umsatzsteuerrichtlinien 2000 Rz 3698
Schlagworte:
Umsatzsteuer - neue Fahrzeuge - verbrauchsteuerpflichtige Waren - Versandhandelsregelung - Bestimmungsland
Stammfassung:
09 4501/58-IV/9/00

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
VAAAA-76462