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Richtlinie des BMF vom 18.10.2005, 05 2202/1-IV/5/03

24. Hinweise

Die Richtlinien für die Abgabeneinhebung (RAE), AÖF Nr. 213/1995, idF AÖF Nr. 99/2001 werden aufgehoben.

Die vorstehenden Ausführungen stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesen Richtlinien abgeleitet werden.


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
Materie:
Finanzstrafrecht Verfahrensrecht
Betroffene Normen:
BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Schlagworte:
Abgabeneinhebung - Treu und Glauben - Unverbindlichkeit - Unverbindlichkeitsklausel - Richtlinien - Rechtsansicht - bundeseinheitliche Vorgangsweise
Stammfassung:
05 2202/1-IV/5/03

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
EAAAA-76459