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PV-Info 11, November 2015, Seite 26

Garantierte Provisionen sind wie Fixum zu behandeln

Christa Kocher

Der Kollektivvertrag für die Handelsangestellten sieht bezüglich der Sonderzahlungen vor, dass Platzvertreter und Reisende mit Provision, die neben der Provision auch ein Fixum erhalten, die Sonderzahlungen in Höhe des Fixums erhalten. Die Gebietskrankenkasse ging davon aus, dass eine für das erste Jahr garantierte Provision in Höhe von 15.000 € einem Fixum gleichzuhalten und in die Sonderzahlungen einzubeziehen ist (BVwG , L510 2008743-1).

Sachverhalt

In den Dienstverträgen war vereinbart, dass die Dienstnehmer – von kollektivvertraglichen Ansprüchen abgesehen – zusätzlich zum Fixum noch 0,5 % Provision vom Nettoumsatz erhalten. Für das erste Jahr wurde allerdings eine Provision von mindestens 15.000 € garantiert. Die Sonderzahlungen wurden in Höhe des Fixums ausbezahlt. Die Gebietskrankenkasse stützte sich auf eine Entscheidung des OLG Wien und bezog auch die Garantieprovision in die Sonderzahlungen ein.

Der beklagte Dienstgeber wandte ein, dass eine Mindestprovision kein Fixum sei, da jeder Dienstnehmer bei einem entsprechenden Verkauf auch wesentlich höhere Provisionen erzielen hätte können; außerdem sei eine jährliche Mindestprovision garantiert worden und keine monatlichen, fixe...

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