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Rückzahlungsklausel bei Umwandlung eines Werkvertrages in einen Dienstvertrag
Sehr oft werden „Werkverträge“ durch das Arbeitsgericht oder die Gebietskrankenkassen in normale Dienstverträge umgewandelt, was für den Dienstgeber oft mit erheblichen Kosten verbunden ist. Der Versuch, diese Schäden durch eine entsprechende Vertragsklausel zu verhindern, ist im vorliegenden Fall wegen Sittenwidrigkeit gescheitert ().
Sachverhalt
Die Klägerin (Dienstnehmerin) war als Trainerin für Bewerbungstraining immer wieder mit befristeten Werkverträgen für die Beklagte (Dienstgeberin) tätig. Die Klägerin forderte aufgrund unzulässiger Kettendienstverträge eine Kündigungsentschädigung sowie eine Urlaubsersatzleistung. Die Beklagte machte aufgrund einer vertraglichen Rückforderungsklausel eine Gegenforderung in Höhe von zirka 64.000 € geltend. Die Klausel sah vor, dass im Falle einer Umwandlung in einen Dienstvertrag das Honorar nachträglich in dem Ausmaß gekürzt werden könne, in dem Ansprüche gegen die Dienstgeberin geltend gemacht werden sollten; außerdem wäre in diesem Fall die Einstufung nur auf Basis des Kollektivvertrages erfolgt.
Unzulässige Kettendienstverträge
Dass es sich um einen Dienstvertrag handelt, wurde bereits in der Berufung nicht me...