Reger/Judmaier/Kalcher/Kuroki

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 53-265

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-0964-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Reger/Judmaier/Kalcher/Kuroki - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

§ 217

Franz Reger/Stefanie Judmeier/Michael Kalcher/Yoko Kuroki

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kommentar zu § 217
A.
Urteilsausfertigung
1

I. Kommentar zu § 217

A. Urteilsausfertigung

1

§ 217 FinStrG ergänzt den § 270 Abs 2 StPO den Bedürfnissen des Finanzstrafverfahrens entsprechend und entspricht dem § 137 lit b zweiter Halbsatz FinStrG.

Nebenbeteiligte gem § 76 FinStrG sind Verfalls- und Haftungsbeteiligte. Entgegen § 137 lit b FinStrG sind bei einer Urteilsausfertigung nur die Namen der Nebenbeteiligten sowie deren Vertreter anzuführen, nicht hingegen deren Anschrift (aA Seiler/Seiler, FinStrG4, § 217 Rz 1). Eine Nichteinhaltung des § 217 FinStrG begründet keine Nichtigkeit (Seiler/Seiler, aaO).

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.