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Staatshaftung bei Nichterstattung unionsrechtswidriger Kapitalertragsteuer
Mit Urteil vom , Rs. C-284/09, Kommission/Deutschland, hat der EuGH bestätigt, dass die Erhebung von KESt auf deutsche Dividenden an gebietsfremde Kapitalgesellschaften gegen die Grundfreiheiten verstößt. Thömmes/Linn (IStR 2012, 777 ff.) untersuchen die Frage der Staatshaftung bei der Nichterstattung unionsrechtswidriger Kapitalertragsteuer und kommen zu dem Ergebnis, dass der durch Nichtbearbeitung entsprechender Erstattungsanträge durch die deutsche Finanzverwaltung entstandene Zinsschaden nach unionsrechtlichen Grundsätzen als Staatshaftungsanspruch vor den nationalen Zivilgerichten geltend gemacht werden kann. Sie stellen die Grundlagen dieses Anspruchs und dessen praktische Durchsetzung in mehreren Fällen dar. Zu beachten ist insbesondere die nur dreijährige Verjährungsfrist.