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Die abgabenrechtliche Behandlung von Nachzahlungen
Nachzahlungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume sind steuer- und sozialversicherungsrechtlich nach unterschiedlichen Grundsätzen zu behandeln und stellen für Personalverrechner daher eine besondere Herausforderung dar.
Begriff der Nachzahlung
Werden vom Arbeitgeber Gehalts- bzw Lohnbestandteile für bereits vergangene Lohnzahlungszeiträume gewährt, spricht man von Nachzahlungen. Entscheidend für das Vorliegen einer Nachzahlung ist der Umstand, dass der Anspruch auf die Zahlung bereits in einer früheren Lohnzahlungsperiode bestand. Keine Nachzahlung liegt vor, wenn der Entgeltbestandteil zwar für eine vorangegangene Lohnzahlungsperiode gewährt wird, ein Auszahlungsanspruch aber erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.
Wird eine Prämie für die Arbeitsleistung in einem konkreten Jahr zugesagt, diese jedoch erst auf Basis der Bilanzzahlen des jeweiligen Jahres im Folgejahr berechnet und ausbezahlt, handelt es sich nicht um eine Nachzahlung.
Werden Zulagen und Zuschläge (zB Überstundenzuschläge) regelmäßig um einen Monat zeitverschoben ausbezahlt, ist ebenfalls nicht von einer Nachzahlung auszugehen (vgl Rz 11106 LStR 2002).
Lohnsteuer
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