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Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,
in dieser Herbstausgabe habe ich Ihnen eine Vielzahl unterschiedlicher Beiträge zusammengestellt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Thema „Dienstverhältnis – freies Dienstverhältnis – Werkvertrag“, das – wie Sie lesen werden – sehr sachverhaltsbezogen zu beurteilen ist. So wurde eine AUVA-Sachverständige als Dienstnehmerin eingestuft, ein Franchisenehmer hingegen nicht als Dienstnehmer, eine Tanzlehrerin als freie Dienstnehmerin und ein Immobilienmakler ebenfalls als freier Dienstnehmer, da ihm die einschlägige Gewerbeberechtigung fehlte – Martin Kuprian und Christa Kocher informieren Sie.
Bereits zum zweiten Mal bestätigt der VwGH die Rechtsansicht einiger Fachautoren (zB Höfle, Freiwillige Abfertigungen bei Dienstnehmern im neuen Abfertigungssystem, PV-Info 3/2006, Seite 12), wonach es für die Beitragsfreiheit zu DB, DZ und Kommunalsteuer von freiwilligen Abfertigungen unerheblich ist, ob sie der Steuerbegünstigung gemäß § 67 Abs 6 EStG unterliegen oder nicht, wie es der Fall ist, wenn auf das zu Ende gehende Dienstverhältnis das BMSVG anzuwenden war – nähere Details erhalten Sie von Martin Kuprian.
Auch Arbeitsrechtliches darf in dieser Ausgabe nicht fehlen: Aktuell zur Abrechnung der Weihnachtsrem...