Reger/Nordmeyer/Hacker/Kuroki

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 1-52 und Nebengesetze

4. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-0963-8

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Reger/Nordmeyer/Hacker/Kuroki - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

§ 36

Franz Reger

Übersicht

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I. Kommentar zu § 36

A. Verzollungsumgehung (§ 36 Abs 1 FinStrG) 1

B. Fahrlässige Verkürzung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben (§ 36 Abs 2 FinStrG) 2

C. Strafen 3

II . Rechtsprechung zu § 36

A. Rechtsprechung zu § 36 Abs 1

B. Rechtsprechung zu § 36 Abs 2

Kommentar zu § 36

Verzollungsumgehung (§ 36 Abs 1 FinStrG)

1

Die Verzollungsumgehung ist die fahrlässige Form des Schmuggels. Siehe daher die Erläuterungen zu § 8 Abs 2, § 35 Abs 1.

Fahrlässige Verkürzung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben (§ 36 Abs 2 FinStrG)

2

§ 36 Abs 2 FinStrG enthält die fahrlässigen Verkürzungen von Eingangs- oder Ausgangsabgaben, die den Hinterziehungen gem § 35 Abs 2 und 3 FinStrG entsprechen. Siehe daher die Erläuterungen zu § 8 Abs 2, § 35 Abs 2 und Abs 3.

Strafen

3

Es kann gem § 36 Abs 3 FinStrG eine Geldstrafe verhängt werden, deren Höchstgrenze das Einfache des strafbestimmenden Wertbetrages ist. Im Übrigen gelten die Erläuterungen zu § 35 Abs 4 und Abs 5 FinStrG. Auf Freiheitsstrafe und Verfall darf nicht erkannt werden.

Rechtsprechung zu § 36

Rechtsprechung zu § 36 Abs 1

1. (Die Bf) ist schuldig, anlässlich ihrer Einreise nach Österreich am 26. oder die von ihr mitgeführten eingangsabgabepflichtigen Edelmetallgegenstände (Gesamt-(zoll-)schätzwert von S 91.500,–, worauf Eingangsabgaben ... entfallen) fahrlässig unter Verletzung der zollrechtlichen Stel...

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