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Reger/Nordmeyer/Hacker/Kuroki

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 1-52 und Nebengesetze

4. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-0963-8

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Dokumentvorschau
Reger/Nordmeyer/Hacker/Kuroki - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

§ 34

Franz Reger

Übersicht

Rz

I. Kommentar zu § 34

A. Fahrlässige Abgabenverkürzung (§ 34 Abs 1 FinStrG) 1

1. Täter

2. Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht

3. Bewirken einer Abgabenverkürzung

4. Subjektive Tatseite 1

B. Fahrlässige Abgabenverkürzung durch ungerechtfertigte weitere Inanspruchnahme einer Abgabenbegünstigung (§ 34 Abs 2 FinStrG)

1. Täter

2. Bestimmungswidrige Verwendung

3. Subjektive Tatseite

C. Strafe (§ 34 Abs 4 FinStrG) 14

D. Abgabenverkürzung unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und zur Führung von Lohnkonten 15

II. Rechtsprechung zu § 34

A. Rechtsprechung zu § 34 Abs 1

B. Rechtsprechung zu § 34 Abs 3

C. Rechtsprechung zu § 34 Abs 4

Kommentar zu § 34

Fahrlässige Abgabenverkürzung (§ 34 Abs 1 FinStrG)

1. Täter

Siehe Erläuterungen zu § 33 Rz 1–13.

2. Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht

Siehe Erläuterungen zu § 33 Rz 14 ff.

3. Bewirken einer Abgabenverkürzung

Siehe Erläuterungen zu § 33 Rz 37 ff.

4. Subjektive Tatseite

a) Allgemein

1

Das Finanzvergehen gem § 34 Abs 1 FinStrG kann nur fahrlässig begangen werden. Der Tatbestand objektiv fahrlässiger Erfolgsdelikte erfordert einen objektiv zurechenbaren Erfolg (Burgstaller in WK2, § 6 Rz 60;

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

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