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SWI 4, April 2014, Seite 192

Vorabentscheidungsersuchen des VwGH zur Firmenwertabschreibung

(A. S.-F.) – Der VwGH hat mit Beschluss vom , EU 2014/0001 (vorangegangene UFS-Entscheidung vom , RV/0073-L/11; dazu Barth, UFSjournal 2013, 220), wegen verbotener Beihilfe und Niederlassungsfreiheit dem EuGH folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1.

Steht Art. 107 i. V. m. Art. 108 Abs. 3 AEUV einer nationalen Maßnahme entgegen, nach der eine – die Steuerbemessungsgrundlage und damit die Steuerlast verringernde – Firmenwertabschreibung bei Anschaffung einer inländischen Beteiligung im Rahmen der Gruppenbesteuerung vorzunehmen ist, während bei Anschaffung einer Beteiligung in anderen Fällen der Einkommens- und Körperschaftsbesteuerung eine derartige Firmenwertabschreibung nicht zulässig ist?

2.

Steht Art. 49 i. V. m. Art. 54 AEUV Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates entgegen, nach denen bei Anschaffung einer inländischen Beteiligung im Rahmen der Gruppenbesteuerung eine Firmenwertabschreibung vorzunehmen ist, während bei Anschaffung einer Beteiligung an einer nicht ansässigen Körperschaft (insb. mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat) eine derartige Firmenwertabschreibung nicht vorgenommen werden darf?

Beim EuGH ist das Vorabentscheidungsverfahren unter der Rechtssache C-6...

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