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Jennewein

FBG | Firmenbuchgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3794-5

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Dokumentvorschau
Jennewein - FBG | Firmenbuchgesetz

§ 20 Entscheidung des Gerichts

Übersicht der Kommentierung


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I.
Map
II.
Kommentar
16
III.
Aus der Praxis
7

I. Map

II. Kommentar

1

Unter den Voraussetzungen des § 20 bedarf die Eintragungsentscheidung des Firmenbuchgerichts keiner Begründung. Der Beschluss hat den gesamten Wortlaut der Eintragung zu enthalten; damit wird sichergestellt, dass Entscheidungen und Eintragungen im Firmenbuch übereinstimmen.

2

Neben § 20 als lex specialis gilt iVm § 15 auch § 39 Abs 4 AußStrG. Damit ist eine Begründung dann nicht erforderlich, wenn die Eintragung antragsgemäß beschlossen wird und der Antragsteller im Firmenbuchverfahren die einzige Partei ist. Die Begründung kann auch dann unterbleiben, wenn keine der nach § 18 zu verständigenden Personen der Eintragung Einwendungen entgegengesetzt hat.

3

Antragsab- und Antragszurückweisungen sind demnach ebenso zu begründen wie Entscheidungen über widerstreitende Anträge.

4

Der Beschluss über die Eintragung ist sofort zu vollziehen, es sei denn, dass im Beschluss der Vollzug erst nach Rechtskraft ausdrücklich angeordnet wird.

§ 20 Abs 1 steht also in Gegensatz zu §§ 43 und 44 AußStrG, nach denen grundsätzlich die Beschlusswirkungen erst mit Rechtskraft des Beschlusses eintreten. Konkret bedeutet da...

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