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Jennewein

FBG | Firmenbuchgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3794-5

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Jennewein - FBG | Firmenbuchgesetz

§ 1 Firmenbuch

Übersicht der Kommentierung


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I.
Map
II.
Kommentar
120
III.
Aus der Praxis

I. Map

II. Kommentar

1

Beim Firmenbuch handelt es sich um ein öffentliches Register. Es besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung und dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach dem FBG oder nach sonstigen gesetzlichen Vorschriften einzutragen sind.

Es werden nur solche Rechtsträger in das Firmenbuch eingetragen, deren Eintragung ausdrücklich gesetzlich angeordnet ist.

2

Dem Firmenbuch kommt Dokumentations- und Beurkundungs-, Publizitäts- und Informations- sowie Kontrollfunktion zu. Die darauf aufbauenden Publizitätsregelungen sind zentrale Voraussetzung und Grundlage der wirtschaftlichen Ordnung, das Firmenbuch ist Teil deren maßgeblichen Infrastruktur.

3

Die eintragungspflichtigen Tatsachen ergeben sich aus dem UGB, GmbHG, AktG und anderen Materiengesetzen, aber auch aus dem FBG selbst.

4

Es handelt sich um ein Register bestimmter rechtsfähiger und für den Geschäftsverkehr typischerweise relevanter Einheiten, ohne dass diesen allen Unternehmereigenschaft zukommt bzw zukommen muss.

5

Hauptbuch und Urkundensammlung werden vom Bundesrechenzentrum als zentrale Datenbank automationsunterstützt geführt. Die Ents...

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