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Jennewein

FBG | Firmenbuchgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3794-5

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Jennewein - FBG | Firmenbuchgesetz

§ 10 Änderungen (Löschungen)

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Map
II.
Kommentar
A.
Anmeldung von Änderungen
111
B.
Amtswegige Löschung
1245
C.
Nichtigkeit von Kapitalgesellschaften
4652
D.
Löschungen nach Abs 4
53, 54
III.
Aus der Praxis
5558

I. Map

II. Kommentar

A. Anmeldung von Änderungen

1

§ 10 Abs 1 sieht zur Wahrung der Aktualität des Firmenbuchs eine allgemeine Verpflichtung zur Anmeldung von Änderungen eingetragener Tatsachen vor. Zu den anmeldungspflichtigen Änderungen gehört auch die Beendigung oder der Wegfall einer Tatsache; in einem solchen Fall ist deren Löschung anzumelden. Dabei handelt es sich schon begrifflich um keine „Änderung“. Abs 1 ergänzt andere gesetzliche Anmeldepflichten.

2

Den Rechtsträger trifft jedoch keine Verpflichtung zur Richtigstellung ursprünglich unrichtiger Eintragungen.

3

Anmeldungspflichtige Änderungen sind auch dann einzutragen, wenn sie mittlerweile überholt sind. Im Firmenbuchrecht gilt nämlich der Grundsatz der lückenlosen Dokumentation der anmeldungspflichtigen Daten. § 10 Abs 1 unterscheidet für die Anmeldepflicht nicht zwischen noch aktuellen Änderungen und solchen, die im Zeitpunkt der Anmeldung bereits überholt sind. Eine „Sprungeintragung“, bei der nicht die vollstän...

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