FBG | Firmenbuchgesetz
1. Aufl. 2020
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§ 8
Übersicht der Kommentierung
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I. Map
II. Kommentar
1
Verschmelzungsvertrag vom 006
Beschluss des Sparkassenrates vom 007
Diese Sparkasse wurde als
übernehmende Sparkasse mit der
Sparkasse A***
(FN 1*** z)
als übertragende Sparkasse verschmolzen.
Sitz der übertragenden Sparkasse in A***.
2
Weitere Eintragungstatbestände zu diesem Rechtsträger ergeben sich aus dem BWG, insbesondere aus den §§ 2 Z 1 lit a, 6 Abs 4, 21 Abs 3, 70 Abs 9, 81, 84 Abs 5, 92 u 102.
3
Sparkassen können gem § 92 BWG ihr Unternehmen oder den bankgeschäftlichen Teilbetrieb unter Inanspruchnahme der Begünstigungen nach dem UmgrStG in eine Aktiengesellschaft mit Wirkung der Gesamtrechtsnachfolge einbringen. Diese Einbringung ist im Firmenbuch einzutragen. Mit der Eintragung tritt die Gesamtrechtsnachfolge ein, was als Rechtstatsache ebenso einzutragen ist wie die Betriebsübertragung gem § 3 Abs 1 Z 15 bei der – bestehen bleibenden – Sparkasse und der Aktiengesellschaft.
4
Einbringungsvertrag vom 006
Einbringung des bankgeschäftlichen Unternehmens gemäß
§ 92 BWG im Wege der Gesamtrechts...