Jennewein

FBG | Firmenbuchgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3794-5

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Jennewein - FBG | Firmenbuchgesetz

§ 8

Jennewein

Übersicht der Kommentierung


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I.
Map
II.
Kommentar
16
III.
Aus der Praxis
7

I. Map

II. Kommentar

1

Verschmelzungsvertrag  vom                                006

Beschluss des Sparkassenrates  vom                        007

  Diese Sparkasse wurde als

  übernehmende Sparkasse mit der

  Sparkasse A***

  (FN 1*** z)

  als übertragende Sparkasse verschmolzen. 

  Sitz der übertragenden Sparkasse in A***.

2

Weitere Eintragungstatbestände zu diesem Rechtsträger ergeben sich aus dem BWG, insbesondere aus den §§ 2 Z 1 lit a, 6 Abs 4, 21 Abs 3, 70 Abs 9, 81, 84 Abs 5, 92 u 102.

3

Sparkassen können gem § 92 BWG ihr Unternehmen oder den bankgeschäftlichen Teilbetrieb unter Inanspruchnahme der Begünstigungen nach dem UmgrStG in eine Aktiengesellschaft mit Wirkung der Gesamtrechtsnachfolge einbringen. Diese Einbringung ist im Firmenbuch einzutragen. Mit der Eintragung tritt die Gesamtrechtsnachfolge ein, was als Rechtstatsache ebenso einzutragen ist wie die Betriebsübertragung gem § 3 Abs 1 Z 15 bei der – bestehen bleibenden – Sparkasse und der Aktiengesellschaft.

4

Einbringungsvertrag  vom                                  006

  Einbringung des bankgeschäftlichen Unternehmens gemäß

  § 92 BWG im Wege der Gesamtrechts...

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