Jennewein

FBG | Firmenbuchgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3794-5

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Jennewein - FBG | Firmenbuchgesetz

§ 4 Besondere Eintragungen

Jennewein

Übersicht der Kommentierung


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I.
Map
II.
Kommentar
A.
Zu Z 1
14
B.
Zu Z 2
519
C.
Zu Z 3
2023
D.
Zu Z 5
24, 25
E.
Zu Z 6
2633
F.
Zu Z 7
34, 35
III.
Aus der Praxis
3639

I. Map

II. Kommentar

A. Zu Z 1

1

Ehepakte

Ehepakt vom 

   mit Ehegatten Gerda Maier, geb. 

2

Die Ehepakte werden in die Urkundensammlung aufgenommen und erlangen damit auch gegenüber Unternehmens(r)gläubigern Wirksamkeit. Es besteht aber keine Eintragungspflicht.

3

Gem § 36 Abs 2 u 5 UGB sind in das Firmenbuch nur das Datum der eingereichten Ehepakte oder ihrer Änderungen sowie der Name und das Geburtsdatum des Ehegatten einzutragen.

4

Gem § 43 Abs 1 Z 4 EPG ist die Regelung auf eingetragene Partner sinngemäß anzuwenden.

B. Zu Z 2

5

die Anordnung eines Genehmigungsvorbehalts und das Verlassenschaftsprovisorium (§ 32 UGB)

6

Der Genehmigungsvorbehalt ist in § 242 Abs 2 ABGB geregelt; die Eintragung erfolgt von Amts wegen über Verständigung des Pflegschaftsgerichts; bei unterlassener Eintragung ist § 15 UGB aufgrund des Schutzgebots des § 21 ABGB nicht anwendbar.

7

Ein Genehmigungsvorbehalt kann vom Gericht nur bei der gerichtlichen, nicht jedoch bei der gewählten oder gesetzlichen Erwachsenenvertretung angeordnet werden.

8

Entscheidend ist der vom Genehmigungsvorbehalt erfasste Wirkungsbere...

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