FBG | Firmenbuchgesetz
1. Aufl. 2020
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§ 41 Zustellungen an Gesellschaften ohne gesetzlichen Vertreter
Übersicht der Kommentierung
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I. Map
II. Kommentar
1
Im Amtslöschungsverfahren können Zustellungen an eine zu löschende GmbH, die keinen Geschäftsführer hat, durch Zustellung der Verständigung über die beabsichtigte Löschung an die Gesellschafter durch öffentliche Bekanntmachung in der Ediktsdatei vorgenommen werden. In dieser Verständigung ist darauf hinzuweisen, dass alle weiteren Zustellungen im Löschungsverfahren an die dem Gericht zuletzt bekannte Anschrift der Gesellschafter mit Wirkung für die Gesellschaft erfolgen können.
Parallel dazu sind die Gesellschafter von dieser Einschaltung an dieser zuletzt bekannten Anschrift zu benachrichtigen, wobei hinsichtlich dieser Benachrichtigung ein Zustellanstand unschädlich ist.
2
Da ein Zustellanstand in Bezug auf die Benachrichtigung der Gesellschafter keine Rechtsfolgen nach sich zieht, spricht mE nichts dagegen, diese Benachrichtigung ohne Zustellnachweis vorzunehmen.
3
Zunächst ist also die Aufforderung nach § 40 Abs 1 an die Gesellschafter durch einmonatige Aufnahme in die Ediktsdatei zuzustellen, die zwei Hinweise zu enthalten hat: (1) Dass...