FBG | Firmenbuchgesetz
1. Aufl. 2020
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§ 39 Auflösung zufolge Nichteröffnung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens
Übersicht der Kommentierung
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I. Map
II. Kommentar
1
Diese Bestimmung regelt als gesetzliche Folge der Ablehnung einer Insolvenzeröffnung mangels kostendeckenden Vermögens (§ 71b Abs 1 IO) die ex-lege-Auflösung von im Firmenbuch eingetragenen Gesellschaften und die amtswegige Eintragung dieser Auflösung in das Firmenbuch.
2
Seit dem IRÄG 2010 ist das anstelle des Ausgleichsverfahrens nach der AO getretene Sanierungsverfahren ebenso wie das Konkursverfahren ein Insolvenzverfahren iSd neuen IO; ein solches Sanierungsverfahren zielt auf die Fortführung und nicht die Zerschlagung des Unternehmens ab, womit die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens als Sanierungsverfahren nicht zur Auflösung der Gesellschaft führen soll. Eine GmbH wird also – ebenso wie die AG (§ 203 AktG) – nur durch die Eröffnung des Konkursverfahrens aufgelöst, wobei auch die Änderung der Bezeichnung des Insolvenzverfahrens von „Sanierungsverfahren“ auf „Konkursverfahren“ nach § 167 Abs 3 IO als zur Auflösung der Gesellschaft führende „Konkurseröffnung“ anzusehen ist.
§ 39 Abs 1 enthält als Auflösungsfolge daher auch die T...