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Jennewein

FBG | Firmenbuchgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3794-5

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Jennewein - FBG | Firmenbuchgesetz

§ 3 Allgemeine Eintragungen

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Map
II.
Kommentar
1
A.
Zu Abs 1 Z 1
25
B.
Zu Abs 1 Z 2
68
C.
Zu Abs 1 Z 3
9, 10
D.
Zu Abs 1 Z 4
1119
E.
Zu Abs 1 Z 4a
2024
F.
Zu Abs 1 Z 5
2529
G.
Zu Abs 1 Z 6
3034
H.
Zu Abs 1 Z 7
3538
I.
Zu Abs 1 Z 8
3948
J.
Zu Abs 1 Z 9
4954
K.
Zu Abs 1 Z 10
5563
L.
Zu Abs 1 Z 11
6466
M.
Zu Abs 1 Z 12
6773
N.
Zu Abs 1 Z 13
7477
O.
Zu Abs 1 Z 14
7891
P.
Zu Abs 1 Z 15
92107
Q.
Zu Abs 1 Z 15a
108112
R.
Zu Abs 1 Z 16
113117
S.
Zu Abs 2
118121
T.
Zu Abs 3
III.
Aus der Praxis
124128

I. Map

II. Kommentar

1

§ 3 regelt die vorzunehmenden Eintragungen, die bei allen Rechtsträgern verpflichtend sind; diese Tatsachen müssen also zum Firmenbuch angemeldet und eingetragen werden. Die entsprechende Anmeldepflicht besteht natürlich nur dann, wenn die konkrete Tatsache auf den Rechtsträger zutrifft. Umgekehrt sind nur solche Eintragungen zulässig, für die es eine gesetzliche Grundlage gibt.

A. Zu Abs 1 Z 1

2

die Firmenbuchnummer

FN 385436 v

3

Diese wird vom BRZ bei jeder Neueintragung zentral vergeben und besteht aus einer maximal sechsstelligen Zahl samt einem Kleinbuchstaben als Prüfzeichen.

4

Dieser Buchstabe als Prüfzeichen ist das Ergebnis eines eingesetzten Algorithmus, der aus einem String der Abfolge „a-b-d-f-g-h-i-k-m-p-s-t-v-...

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