FBG | Firmenbuchgesetz
1. Aufl. 2020
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§ 30 Firmenbuchnummer
Übersicht der Kommentierung
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I. Map
II. Kommentar
1
Mit der Neueintragung erhält jeder Rechtsträger eine zentral vergebene Firmenbuchnummer (FN), die immer diesem Rechtsträger zugeordnet bleibt (also auch bei Sitzverlegung, Rechtsformänderung, selbst nach Löschung).
2
Die Firmenbuchnummer ist ein wichtiges, aber nicht ausschließlich maßgebliches Identifikationsmerkmal des jeweiligen Rechtsträgers.
3
Die Firmenbuchnummer ist eine zwei- bis sechsstellige Zahl samt einem Kleinbuchstaben als Prüfzeichen.
III. Aus der Praxis
4
AUSZUG MIT AKTUELLEN DATEN
Stichtag >>> NUR FÜR DEN AMTSGEBRAUCH <<< FN 16 z
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5
AUSZUG MIT AKTUELLEN DATEN
Stichtag >>> NUR FÜR DEN AMTSGEBRAUCH <<< FN 449435 i
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