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Jennewein

FBG | Firmenbuchgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3794-5

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Jennewein - FBG | Firmenbuchgesetz

§ 30 Firmenbuchnummer

Übersicht der Kommentierung


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I.
Map
II.
Kommentar
13
III.
Aus der Praxis
45

I. Map

II. Kommentar

1

Mit der Neueintragung erhält jeder Rechtsträger eine zentral vergebene Firmenbuchnummer (FN), die immer diesem Rechtsträger zugeordnet bleibt (also auch bei Sitzverlegung, Rechtsformänderung, selbst nach Löschung).

2

Die Firmenbuchnummer ist ein wichtiges, aber nicht ausschließlich maßgebliches Identifikationsmerkmal des jeweiligen Rechtsträgers.

3

Die Firmenbuchnummer ist eine zwei- bis sechsstellige Zahl samt einem Kleinbuchstaben als Prüfzeichen.

III. Aus der Praxis

4

                          AUSZUG MIT AKTUELLEN DATEN

 Stichtag     >>> NUR FÜR DEN AMTSGEBRAUCH <<<          FN 16 z

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5

                          AUSZUG MIT AKTUELLEN DATEN

 Stichtag     >>> NUR FÜR DEN AMTSGEBRAUCH <<<      FN 449435 i

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