FBG | Firmenbuchgesetz
1. Aufl. 2020
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§ 28 Umstellung des Firmenbuchs auf ADV
Übersicht der Kommentierung
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I. Map
II. Kommentar
1
§ 28 ist die Grundlage für die in den letzten Jahren erfolgte Umstellung des Hauptbuches und der Urkundensammlung auf ADV.
2
Mit den Firmenbuch-UmstellungsVO 1991 (für Einzelunternehmer und Personengesellschaften) und 1993 (für sonstige Rechtsträger) wurde zunächst das Hauptbuch aller Firmenbuchgerichte auf ADV umgestellt, seither finden Neueintragungen nur mehr in der Datenbank des Firmenbuchs statt.
3
Bereits bestehende Eintragungen wurden in der Datenbank erfasst (sog Datenersterfassung). Die Umstellung war 1994 abgeschlossen.
4
Seit dem PuG ist auch die Führung der Urkundensammlung in Form einer elektronischen Datenbank vorgesehen. Die Umstellung der Urkundensammlung auf ADV erfolgte im Laufe des Jahres 2005, und zwar ebenfalls auf Basis der Verordnungsermächtigung in § 28. Seither werden alle zum Firmenbuch neu eingereichten Urkunden in der elektronischen Datenbank erfasst.
5
Gesondert geregelt ist die Rückerfassung von Papierurkunden. Diese sind in die elektronische Urkundensammlung aufzunehmen, sobald einem Verlangen auf Offenlegung in elektronischer Form stattge...