FBG | Firmenbuchgesetz
1. Aufl. 2020
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§ 25 Diakritische Zeichen
Übersicht der Kommentierung
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I. Map
II. Kommentar
1
Der OGH hat bereits im Jahr 2010 festgehalten, dass im Hinblick auf die den autochthonen Volksgruppen in Österreich zustehenden Rechte die Unmöglichkeit, in Firmenbucheintragungen diakritische Zeichen der Sprachen der autochthonen Volksgruppen (wie das Háček in Form eines Häkchens in der slowenischen Sprache) abbilden zu können, verfassungsrechtlich bedenklich ist.
2
Erst im Jahr 2015 wurden in der ADV-Firmenbuch-Datenbank die technischen Voraussetzungen für die Eingabe und Darstellung diakritischer Zeichen geschaffen. Mit GGN 2015 wurde in § 25 nach dem Vorbild der grundbuchsrechtlichen Bestimmung des § 30 Abs 9 GUG die Möglichkeit in Form eines Berichtigungs- bzw Ergänzungsantrags geschaffen, in Bezug auf bereits bestehende Eintragungen die Ergänzung um diakritische Zeichen durchzuführen.
3
Die „tatsächliche Schreibweise“ ist dabei entsprechend nachzuweisen, etwa durch die Vorlage einer Personenstandsurkunde. Durch die Einschränkung auf die „aktuell“ eingetragene Schreibweise wird außerdem klargestellt, dass bereits gelöschte Eintragungen nicht berichtigt werden können.
4
Nicht ...