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SWI 4, April 2014, Seite 181

EuGH: Kein Vorsteuerabzug bei unentgeltlicher Überlassung des Mandantenstamms durch einen Steuerberater

Im Urteil vom , C-204/13, Heinz Malburg, entschied der EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Bundesfinanzhofs (BFH) betreffend einen Rechtsstreit zwischen dem Finanzamt Saarlouis (in weiterer Folge: Finanzamt) und Herrn Malburg über das Recht auf Abzug der Vorsteuer, die ein Gesellschafter anlässlich der Übernahme eines Teils des Mandantenstamms bei der Realteilung einer Steuerberatungsgesellschaft gezahlt hat. Bis zum war Herr Malburg zu 60 % als Gesellschafter an der Malburg & Partner Gesellschaft bürgerlichen Rechts (in weiterer Folge: Alt-Gesellschaft) beteiligt. Die beiden anderen Gesellschafter waren jeweils zu 20 % beteiligt. Zum wurde die Alt-Gesellschaft in der Weise aufgelöst, dass jeder der Gesellschafter einen Teil des Mandantenstamms übernahm. Die beiden anderen Gesellschafter waren ab dem jeweils in Einzelkanzleien als Steuerberater freiberuflich tätig.

Zum wurde eine neue Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesBR) gegründet, an der Herr Malburg zu 95 % beteiligt war (in weiterer Folge: Neu-Gesellschaft). Nach den das vorlegende Gericht bindenden Feststellungen des erstinstanzlichen Gerichts überließ Herr Malburg der Neu-Gesellschaft den von ihm nach...

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