BWG CRR | Bankwesengesetz & Capital Requirements Regulation, Band 2
2. Aufl. 2018
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Art 32-35
Artikel 32 Verbriefte Aktiva
(1) Institute schließen von den Bestandteilen der Eigenmittel jeglichen Anstieg des Eigenkapitals nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen aus, wenn dieser Anstieg sich aus verbrieften Aktiva ergibt, einschließlich:
eines Anstiegs im Zusammenhang mit künftigen Margenerträgen, die einen Veräußerungsgewinn für das Institut darstellen,
(EU) Nr. 241/2014
Artikel 12
Konzept des Veräußerungsgewinns für die Zwecke des Artikels 32 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
1. Das Konzept des Veräußerungsgewinns gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 beinhaltet alle für das Institut erfassten Veräußerungsgewinne, die als Anstieg eines beliebigen Eigenmittelbestandteils verbucht werden und im Zusammenhang mit künftigen Margenerträgen aus dem Verkauf verbriefter Aktiva stehen, wenn diese aufgrund einer Verbriefung aus der Bilanz herausgenommen werden.
2. Der erfasste Veräußerungsgewinn wird als Differenz zwischen den unter den folgenden Buchstaben a und b genannten Werten gemäß der Abgrenzung des geltenden Rechnungslegungsrahmens ermittelt:
Nettowert der empfangenen Vermögenswerte, einschließlich etwaiger neu hinzugeko...