BWG CRR | Bankwesengesetz & Capital Requirements Regulation, Band 2
2. Aufl. 2018
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3. Abschnitt - Schlussbestimmungen
Inkrafttreten
§ 15. (1) Diese Verordnung tritt mit in Kraft.
(2) § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1 und 2, § 6, § 10, § 12 Abs. 1 und § 14 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 235/2014 treten mit in Kraft.