BWG CRR | Bankwesengesetz & Capital Requirements Regulation, Band 2
2. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
6. Abschnitt - Inkrafttreten
§ 31. (1) Diese Verordnung tritt mit in Kraft.
(2) § 1 Abs. 1 und § 21a samt Überschrift in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 415/2015 treten mit in Kraft.
(3) § 21a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 403/2016 tritt mit in Kraft. Auf Rückzahlungen von Geschäftsguthaben im Kalenderjahr 2016 ist § 21a in der Fassung der 1. CRR-BV-Novelle, BGBl. I Nr. 415/2015, anzuwenden.
(4) § 7, die Überschrift von § 21a, § 21a Abs. 1, 2, 2a und 3 Z 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 352/2017 treten mit in Kraft. Die § 1 bis 6 und 8 bis 19 samt Überschriften treten mit Ablauf des außer Kraft. Auf Rückzahlungen von Geschäftsguthaben im Kalenderjahr 2017 ist § 21a in der Fassung der 2. CRR-BV-Novelle, BGBl. I Nr. 403/2016, anzuwenden.