BWG CRR | Bankwesengesetz & Capital Requirements Regulation, Band 2
2. Aufl. 2018
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4. Abschnitt - Bestimmungen zum Marktrisiko
Anwendung der Marktbewertungsmethode im Rahmen des Art. 282 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
§ 25. Institute haben bei Geschäften mit nicht linearem Risikoprofil sowie bei Zahlungskomponenten und Geschäften mit Basisschuldtiteln, für die das Institut Delta oder gegebenenfalls die geänderte Laufzeit nicht anhand eines gemäß Art. 283 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 für die Bestimmung der Eigenkapitalanforderung für das Marktrisiko genehmigten Modells ermittelt werden kann, den Forderungswert nach der Marktbewertungsmethode gemäß Art. 274 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zu bestimmen. Netting ist nicht zulässig.
Aufrechnung von Wandelanleihen im Rahmen der Eigenmittelanforderungen für das Positionsrisiko
§ 26. Wandelschuldverschreibungen gemäß § 174 Abs. 1 des Aktiengesetzes - AktG, BGBl. IS. 1277 Nr. 98/1965, sind als Substanzwertpositionen zu erfassen und können gegen Aktien, in die das Wandlungsrecht besteht, aufgerechnet werden, wenn
die Frist bis zu jenem Tag, an dem erstmals in Aktien gewandelt werden kann, geringer als drei Monate ist, oder, wenn bereits eine Wandlung möglich war, die Frist bis zur nächstmöglichen Wandlung geringer als ein Jahr ist, und
die Wandelschuldverschreib...