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PV-Info 4, April 2019, Seite 3

Die Abschaffung des Karfreitags als Feiertag und die Neuschaffung eines persönlichen Feiertags

Anna Mertinz

Nach langen, medienträchtigen Episoden der „Karfreitags-Saga“ hat der Gesetzgeber fürs Erste eine Lösung gefunden (Änderung des Arbeitsruhegesetzes ua, BGBl I 2019/22, ausgegeben am ). Im Kern sieht diese Lösung so aus, dass jeder Arbeitnehmer ab 2019 aus seinem bestehenden Urlaubsanspruch einseitig einen persönlichen Feiertag in Anspruch nehmen kann. Ob diese Lösung unionsrechtskonform ist und so hält, steht auf einem anderen Blatt. Dieser Beitrag soll einen ersten Überblick und eine erste Einschätzung über die Bedeutung des Novums „persönlicher Feiertag“ für die betriebliche Praxis geben.

Warum die ganze Diskussion?

Die Regelung über den Karfreitag als Feiertag für Arbeitnehmer mit bestimmten religiösen Bekenntnissen stand schon lange im Visier des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Mit Urteil vom , C-193/17, Cresco Investigation, erteilte der EuGH der österreichischen Regelung zum Karfreitag eine Absage.

Der österreichische Gesetzgeber musste daher handeln und eine diskriminierungsfreie und unionsrechtskonforme Rechtslage schaffen. Es kamen viele Vorschläge, es wurden viele Überlegungen angestellt. Das Finden einer Lösung war insbesondere deswegen nicht einfach, weil versucht wurde, die Interessen der Arb...

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