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Chini/Oppitz

BWG CRR | Bankwesengesetz & Capital Requirements Regulation, Band 2

Kommentar | EU-Bankenaufsichtsverordnung

2. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3799-0

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BWG CRR | Bankwesengesetz & Capital Requirements Regulation, Band 2 (2. Auflage)

Art 50a-50d

Artikel 50a Berechnung der hypothetischen Kapitalanforderung (KCCP)

(1) Für die Zwecke des Artikels 308 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen vom berechnet eine ZGP(*) für alle Kontrakte und Transaktionen, die sie für alle ihre Clearingmitglieder im Deckungskreis des jeweiligen Ausfallfonds cleart, KCCP wie in Absatz 2 erläutert.

(2) Eine ZGP berechnet die hypothetische Kapitalanforderung (KCCP) wie folgt:

dabei entspricht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
EBRMi
=
dem Risikopositionswert vor Risikominderung, der gleich dem Wert der Risikoposition der ZGP gegenüber Clearingmitglied i aus den Kontrakten und Transaktionen mit dem betreffenden Clearingmitglied ist, und der ohne Anrechnung der von diesem Clearingmitglied gestellten Sicherheit ermittelt wird,
IMi
=
dem Einschuss von Clearingmitglied i bei der ZGP,
DFi
=
dem vorfinanzierten Beitrag von Clearingmitglied i,
RW
=
einem Risikogewicht von 20 %,
capital ratio (Eigenkapitalquote)
=
8 %.

S. 1212Novelle 2017:

Artikel 50a Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„2. Eine ZGP berechnet die hypothetische Kapitalanforderung (KCCP) wie folgt:

dabei gilt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
i
=
Index für das Cleari...

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