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BWG CRR | Bankwesengesetz & Capital Requirements Regulation, Band 2

Kommentar | EU-Bankenaufsichtsverordnung

2. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3799-0

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Dokumentvorschau
BWG CRR | Bankwesengesetz & Capital Requirements Regulation, Band 2 (2. Auflage)

Art 512-519

Artikel 512 Risikopositionen aus übertragenen Kreditrisiken

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum einen Bericht über die Anwendung und Wirksamkeit der Bestimmungen des Teils 5 vor dem Hintergrund der Entwicklungen der internationalen Märkte vor.

Artikel 513 Vorschriften der Makroaufsicht

(1) Die Europäische Kommission überprüft nach Konsultation des ESRB und der EBA bis zum , ob die in Vorschriften dieser Verordnung und der Richtlinie 2013/36/EU zur Makroaufsicht ausreichen, um Systemrisiken in Wirtschaftszweigen, Regionen und Mitgliedstaaten der Europäischen Union einzudämmen; dabei bewertet sie unter anderem,

a)

ob die geltenden Instrumente der Makroaufsicht dieser Verordnung und der Richtlinie 2013/36/EU wirksam, effizient und transparent sind,

b)

ob die Abdeckung und der eventuelle Grad der Überschneidung der verschiedenen Instrumente der Makroaufsicht zur Bewältigung ähnlicher Risiken in dieser Verordnung und der Richtlinie 2013/36/EU angemessen sind; sie wird gegebenenfalls neue Vorschriften der Systemaufsicht vorschlagen,

c)

welche Wechselwirkungen es zwischen international vereinbarten Standards für systemrelevante In...

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