BWG CRR | Bankwesengesetz & Capital Requirements Regulation, Band 2
2. Aufl. 2018
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Art 404
Artikel 404 Anwendungsbereich
Titel II und III gelten für neue Verbriefungen, die am oder nach dem begeben wurden. Nach dem gelten Titel II und III für bestehende Verbriefungen, bei denen zugrunde liegende Risikopositionen nach diesem Datum neu hinzukommen oder ersetzt werden.