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PV-Info 4, April 2019, Seite 1

Aktuelles aus der Personalverrechnung

Monika Kunesch

Streichung der schrittweisen Erhöhung des AKÜ-Beitrags

Mit BGBl I 2019/21, ausgegeben am , wurde die ursprünglich ab April 2019 vorgesehene schrittweise Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags zum Sozial- und Weiterbildungsfonds für überlassene Arbeitskräfte von derzeit 0,35 % auf 0,5 % ab dem 2. Quartal 2019 und auf 0,8 % ab dem 2. Quartal 2021 aus § 22d AÜG gestrichen. Der Beitragssatz beträgt somit weiterhin, auch nach Ende März 2019, 0,35 % der Beitragsgrundlage.

Änderung der Richtwerte ab

Durch Kundmachung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, BGBl II 2019/70, ausgegeben am , wurden die neuen Richtwerte nach dem Richtwertgesetz, die mietrechtlich ab gelten, geändert. Die Richtwerte betragen pro Quadratmeter des Wohnflächenausmaßes:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bundesland
Richtwerte
Bundesland
Richtwerte
(bis 3/2019)
ab 4/2019
(bis 3/2019)
ab 4/2019
Burgenland
(5,09 €)
5,30 €
Steiermark
(7,70 €)
8,02 €
Kärnten
(6,53 €)
6,80 €
Tirol
(6,81 €)
7,09 €
Niederösterreich
(5,72 €)
5,96 €
Vorarlberg
(8,57 €)
8,92 €
Oberösterreich
(6,05 €)
6,29 €
Wien
(5,58 €)
5,81 €
Salzburg
(7,71 €)
8,03 €

Diese Richtwerte bilden die Basis für die Sachbezugsbewertung für Wohnraum ab , da der jeweils am 31. 10. des Vorjahres geltende Richtwert anzusetzen ist. Die B...

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