BWG CRR | Bankwesengesetz & Capital Requirements Regulation, Band 2
2. Aufl. 2018
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Art 341-344
Artikel 341 Nettopositionen in Aktieninstrumenten
(1) Das Institut addiert all seine gemäß Artikel 327 ermittelten Nettokaufpositionen und Nettoverkaufspositionen getrennt voneinander. Die Summe der absoluten Werte dieser beiden Zahlen ergibt seine Bruttogesamtposition.
Question ID: 2013_157 Aktieninstrumente
Articles 341 to 344 of Regulation (EU) No. 575/2013 (CRR), which specify the treatment of equity positions for market risk purposes, only refer to positions in equity instruments booked in the trading book.
According Article 92(3)(b) of the CRR, the notion of 18position risk 19 used to determine the own fund requirements for positions in debt and equity instruments, is indeed applicable only to the trading book.
(2) Das Institut berechnet die Differenz zwischen der Summe des Nettogesamtbetrags der Kaufpositionen und des Nettogesamtbetrags der Verkaufspositionen für jeden Markt getrennt. Die Summe der absoluten Werte dieser Differenzbeträge ergibt seine Nettogesamtposition.
(3) Die EBA arbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, um den in Absatz 2 aufgeführten Terminus ‚Markt‘ zu definieren.
Die EBA legt der Kommission diese Entwürfe technischer Regulierungsst...