BWG CRR | Bankwesengesetz & Capital Requirements Regulation, Band 2
2. Aufl. 2018
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Art 326-333
Artikel 326 Eigenmittelanforderungen für das Positionsrisiko
Die Eigenmittelanforderungen des Instituts für das Positionsrisiko entsprechen der SummeS. 806 der Eigenmittelanforderungen für das allgemeine und das spezifische Risiko seiner Positionen in Schuldtiteln und Aktieninstrumenten. Verbriefungspositionen im Handelsbuch werden wie Schuldtitel behandelt.
Artikel 327 Berechnung der Nettoposition
(1) Der absolute Wert des Überschusses der Kauf-(Verkaufs-)positionen des Instituts über seine Verkaufs-(Kauf-)positionen in den gleichen Aktien, Schuldtiteln und Wandelanleihen sowie in identischen Finanzterminkontrakten, Optionen, Optionsscheinen und Fremdoptionsscheinen ist seine Nettoposition in Bezug auf jedes dieser Instrumente. Bei der Berechnung der Nettoposition werden Positionen in Derivaten wie in den Artikeln 328 bis 330 dargelegt behandelt. Der von den Instituten gehaltene Bestand an eigenen Schuldtiteln wird bei der Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das spezifische Risiko gemäß Artikel 336 nicht berücksichtigt.
Question ID: 2015_1812 Kombination von Kauf- und Verkaufpositionen
For the purposes of own funds requirements for market risk in the standardized approach...