Chini/Oppitz

BWG CRR | Bankwesengesetz & Capital Requirements Regulation, Band 2

Kommentar | EU-Bankenaufsichtsverordnung

2. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3799-0

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BWG CRR | Bankwesengesetz & Capital Requirements Regulation, Band 2 (2. Auflage)

Art 276-282

Artikel 276

Standardmethode

(1) Institute dürfen die Standardmethode (nachstehend ‚SM‘) nur bei OTC-Derivaten und Geschäften mit langer Abwicklungsfrist zur Berechnung des Risikopositionswerts verwenden.

(2) Bei der SM ermitteln die Institute den Risikopositionswert gesondert für jeden Netting-Satz nach Berücksichtigung der hinterlegten Sicherheiten nach folgender Formel:

dabei entspricht


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CMV
=
dem aktuellen Marktwert des in einem Netting-Satz enthaltenen Portfolios von Geschäften vor Berücksichtigung der hinterlegten Sicherheiten, wobei
 
 
 
 
dabei entspricht
 
 
CMVi = dem aktuellen Marktwert des Geschäfts i,
CMC
=
dem aktuellen Marktwert der Sicherheit, die dem Netting-Satz zugeordnet ist, wobei
 
 
 
 
dabei entspricht
 
 
CMCl = dem aktuellen Marktwert der Sicherheit l,
i
=
dem Index zur Bezeichnung eines Geschäfts,
l
=
dem Index zur Bezeichnung einer Sicherheit,
j
=
dem Index zur Bezeichnung einer Hedging-Satz-Kategorie.

Zu diesem Zweck entsprechen den Hedging-Sätzen Risikofaktoren, für die Standardmethode-Risikopositionen mit entgegengesetztem Vorzeichen ausgeglichen werden können, um eine Nettorisikoposition zu erhalten, auf die sich die Messung der Forderung anschließend stützt,


Tabelle in neuem Fenster öffnen
RPTij
=
der Standa...

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