BWG CRR | Bankwesengesetz & Capital Requirements Regulation, Band 2
2. Aufl. 2018
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Art 275
Artikel 275 Ursprungsrisikomethode
(1) Der Risikopositionswert ist der Nominalwert jedes Instruments multipliziert mit den in Tabelle 3 genannten Prozentsätzen.
Tabelle 3
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Ursprungslaufzeit | Zinskontrakte | Wechselkurs- und Goldkontrakte |
Höchstens ein Jahr | 0,5 % | 2 % |
Mehr als ein Jahr, höchstens zwei Jahre | 1 % | 5 % |
Zusätzliche Berücksichtigung jedes weiteren Jahres | 1 % | 3 % |
(2) Zur Berechnung des Risikopositionswerts von Zinskontrakten darf ein Institut entweder die Ursprungs- oder die Restlaufzeit verwenden.