BWG CRR | Bankwesengesetz & Capital Requirements Regulation, Band 2
2. Aufl. 2018
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Art 259-266
Artikel 259 Rangfolge der Ansätze
(1) Für die Anwendung der Ansätze gilt folgende Rangfolge:
Für eine beurteilte Position oder eine Position, für die eine abgeleitete Bonitätsbeurteilung verwendet werden darf, wird der risikogewichtete Positionsbetrag nach dem in Artikel 261 beschriebenen ratingbasierten Ansatz errechnet;
für eine unbeurteilte Position darf ein Institut, wenn es als Eingaben für den aufsichtlichen Formelansatz PD-Schätzungen und gegebenenfalls Risikopositionswert- und LGD-Schätzungen erstellen kann, die den Anforderungen an die Schätzung dieser Parameter gemäß dem IRB-Ansatz nach Abschnitt 3 genügen, den in Artikel 262 beschriebenen aufsichtlichen Formelansatz verwenden. Ein Institut, das nicht der Originator ist, darf den aufsichtlichen Formelansatz nur nach vorheriger ErlaubnisS. 600 der zuständigen Behörden verwenden, die nur erteilt wird, wenn das Institut die im ersten Satz genannte Bedingung erfüllt;
alternativ zu Buchstabe b darf das Institut nur für unbeurteilte Positionen eines ABCP-Programms den internen Bemessungsansatz nach Absatz 4 verwenden, wenn die zuständigen Behörden dies gestattet haben,
in allen anderen Fällen erhalten unbeurteilte Verbriefungs...