BWG CRR | Bankwesengesetz & Capital Requirements Regulation, Band 2
2. Aufl. 2018
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Art 245-248
Artikel 245 Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge
(1) Hat ein Originator ein aus verbrieften Risikopositionen resultierendes signifikantes Kreditrisiko gemäß Abschnitt 2 übertragen, so kann er
bei einer traditionellen Verbriefung die von ihm verbrieften Risikopositionen von seiner Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge und gegebenenfalls der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge ausnehmen,
bei einer synthetischen Verbriefung die risikogewichteten Positionsbeträge und gegebenenfalls die erwarteten Verlustbeträge in Bezug auf die verbrieften Risikopositionen gemäß den Artikeln 249 und 250 berechnen.
(2) Hat der Originator sich für die Anwendung des Absatzes 1 entschieden, so berechnet er die in diesem Kapitel vorgeschriebenen risikogewichteten Positionsbeträge für die Positionen, die er gegebenenfalls in der Verbriefung hält.
Hat der Originator ein signifikantes Kreditrisiko nicht übertragen oder sich gegen eine Anwendung des Absatzes 1 entschieden, so braucht er für Positionen, die er gegebenenfalls in der betreffenden Verbriefung hält, keine risikogewichteten Positionsbeträge errechnen, sondern bezieht die verbrieften Risikopositionen auch weiterhin...