BWG CRR | Bankwesengesetz & Capital Requirements Regulation, Band 2
2. Aufl. 2018
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Art 242
Artikel 242 Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieses Kapitels bezeichnet der Ausdruck
‚Zinsüberschuss‘ (Excess Spread) die Zins- sowie anderen Provisionseinnahmen, die in Bezug auf die verbrieften Risikopositionen vereinnahmt werden, abzüglich der Kosten und sonstigen Ausgaben;
‚Rückführungsoption‘ (Clean-up call option) eine vertragliche Option des Originators, die Verbriefungspositionen vor der vollständigen Rückzahlung aller zugrunde liegenden Risikopositionen zurückzukaufen oder aufzuheben, wenn der Restbetrag der noch ausstehenden Risikopositionen unter einen bestimmten Grenzwert fällt;
‚Liquiditätsfazilität‘ die Verbriefungsposition, die sich aus einer vertraglichen Vereinbarung ergibt, finanzielle Mittel bereitzustellen, um die termingerechte Weiterleitung von Zahlungen an Anleger zu gewährleisten;
‚KIRB‘ 8 % der risikogewichteten Positionsbeträge, die gemäß Kapitel 3 in Bezug auf die verbrieften Risikopositionen berechnet würden, wären diese nicht verbrieft worden,S. 585 zuzüglich der bei diesen Risikopositionen erwarteten und gemäß jenem Kapitel berechneten Verluste;
‚ratingbasierter Ansatz‘ die Methode zur Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge für Verbriefungspo...