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ASoK 3, März 2020, Seite 117

Siebentelmodell und Kontrollsechstel

Info des 2020-0.010.833; Kronberger/Kraft, Die neue Jahressechstel-Rollung – dargestellt anhand von Beispielen (Teil 2), PVP 2020, 35.

S. 118Die Informationen, die hinsichtlich der Nutzung des sogenannten Siebentelmodells im Zusammenhang mit der ab 2020 geltenden Jahresdurchrechnung für die Sechstelnutzung (Kontrollsechstel als Missbrauchsbremse; siehe dazu die Praxis-News vom Oktober 2019, ASoK 2019, 396 f) ergangen sind, haben offensichtlich für viel Verwirrung gesorgt.

Es ist das hartnäckige Gerücht entstanden, dass es nicht mehr möglich sei, das Siebentelmodell durch eine auf die ersten sechs Monate des Kalenderjahres steueroptimal verteilte Prämienauszahlung zu nutzen. Dies ist meines Erachtens nicht richtig. Eine solche Auszahlung wird durch die Neuregelung des Kontrollsechstels nur dann tangiert, wenn nicht genau ein Siebentel der Prämie als sonstiger Bezug im Juni (bei einer Prämie von zB 7.000 Euro ein Betrag von 1.000 Euro), sondern das im Juni aufgebaute erhöhte Sechstel der bis dahin ausgezahlten und auf das Jahr hochgerechneten laufenden Bezüge (bei laufender Auszahlung von je 1.000 Euro von Jänner bis Juni wäre das ein Betrag von 2.000 Euro) begünstigt lo...

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