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Chini/Oppitz

BWG CRR | Bankwesengesetz & Capital Requirements Regulation, Band 2

Kommentar | EU-Bankenaufsichtsverordnung

2. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3799-0

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BWG CRR | Bankwesengesetz & Capital Requirements Regulation, Band 2 (2. Auflage)

Art 158-159

Artikel 158 Behandlung nach Risikopositionsart

(1) Bei der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge werden für jede Risikoposition dieselben PD-, LGD- und Risikopositionswerte zugrunde gelegt wie bei der Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge gemäß Artikel 151.

(2) Bei Verbriefungspositionen werden die erwarteten Verlustbeträge nach Kapitel 5 ermittelt.

(3) Bei Risikopositionen der Risikopositionsklasse ‚Sonstige Aktiva ohne Kreditverpflichtungen‘ nach Artikel 147 Absatz 2 Buchstabe g ist der erwartete Verlustbetrag Null.

(4) Bei Risikopositionen in Form von Anteilen an einem OGA im Sinne des Artikels 152 werden die erwarteten Verlustbeträge nach den Methoden dieses Artikels Methoden ermittelt.

(5) Bei Risikopositionen gegenüber Unternehmen, Instituten, Zentralstaaten und Zentralbanken sowie bei Risikopositionen aus dem Mengengeschäft werden der erwartete Verlust (EL) und die erwarteten Verlustbeträge nach folgenden Formeln ermittelt:

Erwarteter Verlust (EL) = PD * LGD

Erwarteter Verlustbetrag = EL × Risikopositionswert.

Bei ausgefallenen Risikopositionen (PD = 100 %), für die Institute eigene LGD-SchätzungenS. 480 zugrunde legen, ist EL = ELBE, d. h. die bestmögliche Schä...

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