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SWI 5, Mai 2017, Seite 274

EuGH: Entrichtung von Abgaben an Verwertungsgesellschaften nicht mehrwertsteuerpflichtig

In seinem Urteil vom , SAWP, C-37/16, hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die Abgaben an Gesellschaften zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten zum Zweck des gerechten Ausgleichs der Mehrwertsteuer unterliegen oder nicht. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Die in Polen ansässige SAWP, eine Vereinigung zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten, ersuchte den polnischen Finanzminister um eine Stellungnahme zur Frage, ob die Abgaben auf unbespielte Datenträger und Geräte zur Aufzeichnung und Vervielfältigung, die von den Herstellern und Importeuren solcher Geräte und Datenträger gem Art 20 des polnischen Gesetzes vom über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte entrichtet werden, der Umsatzsteuer unterlägen.

Mit Bescheid vom stellte der polnische Finanzminister fest, dass die von den Herstellern und Importeuren von unbespielten Datenträgern und Geräten zur Aufzeichnung und Vervielfältigung an die SAWP entrichteten Beträge eine Zahlung für die Nutzung der Urheberrechte oder verwandter Schutzrechte seien, die mit dem Verkauf von Ausstattung zum Kopieren und Aufzeichnen von Werk...

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