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PV-Info 10, Oktober 2019, Seite 13

Lohnsteuerregress und Generalbereinigungsklausel in einer Auflösungsvereinbarung

Thomas Rauch

Eine Generalbereinigungsklausel verhindert nicht, dass der Arbeitgeber im Fall einer späteren Lohnsteuernachzahlung vom Arbeitnehmer den Ersatz der Nachzahlung an das Finanzamt verlangen kann ().

Umfassende Bereinigungswirkung

Grundsätzlich ist von einer umfassenden Bereinigungswirkung eines Vergleichs auszugehen. Dies gilt auch dann, wenn in dem Vergleich keine derartige Regelung („Generalklausel“) enthalten ist (). Die Bereinigungswirkung eines S. 14 Vergleichs umfasst zB auch den Anspruch auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses () sowie all jene Ansprüche, an welche die Parteien im Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses zwar nicht gedacht haben, an die sie aber hättendenken können (). Dies betrifft etwa auch einen Gehaltsvorschuss, den der Arbeitgeber von der Vergleichssumme nicht abziehen kann, wenn er im Vergleich nicht erwähnt wurde (OLG Wien , 10 Ra 118/08h, ARD 5938/5/2009). Ebenso gilt dies für Ansprüche des Arbeitgebers aus einer Konkurrenzklausel ().

Weiters sind von der Bereinigungswirkung eines Vergleichs etwa Ansprüche aus einer Firmenpe...

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